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   BGH, 11.01.1955 - 1 StR 222/54   

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https://dejure.org/1955,5042
BGH, 11.01.1955 - 1 StR 222/54 (https://dejure.org/1955,5042)
BGH, Entscheidung vom 11.01.1955 - 1 StR 222/54 (https://dejure.org/1955,5042)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 1955 - 1 StR 222/54 (https://dejure.org/1955,5042)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • RG, 05.01.1894 - 3411/93

    Unter welchen Voraussetzungen ist die Verlesung von Erklärungen eines

    Auszug aus BGH, 11.01.1955 - 1 StR 222/54
    Dass es hierfür ohne rechtliche Bedeutung ist, ob dem Zeugen vor der Beeidigung seine Aussage noch einmal vorgelesen worden ist, und ob er wegen Verdachts der Begünstigung nach § 60 StPO nicht hätte beeidigt werden dürfen, entspricht ständiger Rechtsprechung (vgl RGSt 25, 31 u 70, 144) und bedarf hier keiner weiteren Darlegung.
  • RG, 14.11.1922 - IV 561/22

    1. Zur Beurteilung der Frage, wann eine Tat im Inland begangen ist. 2. Zur

    Auszug aus BGH, 11.01.1955 - 1 StR 222/54
    Er hat demnach seine Tat zum Teil in Z. begangen, womit die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts in Deggendorf begründet wurde (vgl RGSt 39, 258, 263 und RGSt 57, 144, 145).
  • RG, 06.11.1906 - IV 1111/06

    1. Ist es zulässig, den Antrag auf Verlesung einer Urkunde um deswillen

    Auszug aus BGH, 11.01.1955 - 1 StR 222/54
    Er hat demnach seine Tat zum Teil in Z. begangen, womit die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts in Deggendorf begründet wurde (vgl RGSt 39, 258, 263 und RGSt 57, 144, 145).
  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.01.1955 - 1 StR 222/54
    - Dass das Gericht das benutzte Beweismittel, die Zeugenaussage R., nicht ausreichend benutzt und voll ausgeschöpft habe, kann im Revisionsverfahren, wo dies garnicht nachprüfbar ist, nicht geltend gemacht werden (OGHSt 3, 59 und BGHSt 4, 125, 126) [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52].
  • BGH, 26.07.1951 - 2 StR 251/51
    Auszug aus BGH, 11.01.1955 - 1 StR 222/54
    Die verspätete Kenntnis lässt aber die einmal versäumte Frist des § 25 StPO nicht wieder aufleben (BGHSt 1, 298, 301) [BGH 26.07.1951 - 2 StR 251/51].
  • BGH, 19.05.1953 - 2 StR 445/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.01.1955 - 1 StR 222/54
    Eine Verletzung des § 178 Abs. 2 StPO (unterlassene Anordnung einer gerichtlichen Voruntersuchung) kann die Revision nicht begründen (BGHSt 4, 208, 210 [BGH 19.05.1953 - 2 StR 445/52] im Anschluss an die reichsgerichtliche Rechtsprechung).
  • BGH, 19.12.1952 - 3 StR 118/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.01.1955 - 1 StR 222/54
    Die Selbstablehnung des § 30 StPO steht im pflichtgemässen Ermessen jeden Richters; auf ihre Unterlassung lässt sich die Revision nicht stützen (vgl BGH 3 StR 118/52 vom 19 - Dezember 1952).
  • RG, 29.06.1920 - IV 427/20

    1. Hängt die Rechtsgültigkeit der Ausübung des Richteramts von der Vereidigung

    Auszug aus BGH, 11.01.1955 - 1 StR 222/54
    Die Zugehörigkeit der Schöffen zu einer anderen politischen Partei hätte überdies auch nicht ohne weiteres einen Ablehnungsgrund abgeben können (RGSt 55, 56).
  • RG, 07.12.1885 - 2992/85

    Genügt die Bezugnahme auf amtliche Verhandlungen in einem Strafbescheide der

    Auszug aus BGH, 11.01.1955 - 1 StR 222/54
    Erst dadurch, dass ein Prozessbeteiligter bestimmte Schriftstücke aus den Akten mit dem Antrage, sie zu verlesen, bezeichnet, werden diese zu Beweismitteln im Sinne des § 245 StPO (RGSt 13, 158).
  • RG, 05.10.1928 - I 740/28

    Unter welchen Voraussetzungen kann eine "Verhinderung" (§ 66 Abs. 1 Satz 1 GVG.)

    Auszug aus BGH, 11.01.1955 - 1 StR 222/54
    Als Verhinderungsgrund im Sinne des § 63 Abs. 1 und § 66 Abs. 1 GVG gilt nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl RGSt 62, 273, 274 f) und des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 6. April 1951 in JZ 1951, 528 L) jede tatsächliche und rechtliche Unmöglichkeit des Tätigwerdens eines Richters.
  • BGH, 04.12.1970 - 1 StR 34/70

    Revisionsrechtliche Relevanz der fehlenden Zuständigkeit eines Gerichts -

    Darauf, daß ein Richter eine Anzeige nach § 30 StPO unterlassen habe, kann die Revision grundsätzlich nicht gestützt werden (BGH bei Dallinger, MDR 1966, 24, 25; vgl. auch BGH, Urteile vom 11. Januar 1955 - 1 StR 222/54; vom 19. Dezember 1952 - 3 StR 118/52; vom 9. Juli 1953 - 3 StR 33/53).
  • BGH, 28.02.1956 - 1 StR 370/55

    Rechtsmittel

    Soweit die Revision Verletzung des § 245 StPO behauptet, weil die Strafkammer es unterlassen habe, die in der Hauptverhandlung vorliegenden Akten des Amtsgerichts Reichenhall und der Spruchkammer auszuwerten (B VI 4 a und b RevBegr), scheitert die Rüge schon daran, dass die Verteidigung nicht die Verlesung bestimmter Schriftstücke beantragt hat (vgl RGSt 13, 138; 41, 13; BGH 1 StR 222/54 vom 11. Januar 1955).
  • BGH, 15.04.1955 - 1 StR 47/55

    Rechtsmittel

    Abgesehen davon würde ein Verstoss gegen die Vorschrift des § 178 Abs. 2 StPO, wonach unter bestimmten Voraussetzungen auf den Antrag eines Verfahrensbeteiligten eine Voruntersuchung anzuordnen ist, die Revision nicht begründen (BGHSt 4, 208, 210 [BGH 19.05.1953 - 2 StR 445/52], BGH 1 StR 222/54 vom 11. Januar 1955).
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